Warum sollte ich das lesen?
Mit ihrer neuen Rechenzentrumsstrategie vom 18. März 2026 gibt die Bundesregierung eine klare politische Richtung vor: Die nationale Rechenzentrumskapazität soll sich bis 2030 verdoppeln, die KI-/HPC-Kapazität vervierfachen. Die Strategie befasst sich mit drei zentralen rechtlichen Dimensionen: (1) Standortauswahl, Planung und Genehmigungsverfahren, (2) Technologie und digitale Souveränität sowie (3) Energie und Netzzugang.
Was muss ich wissen?
1. Stadtplanung: Die kommunale Zuständigkeit bleibt zentral
Während die Bundesregierung strategische Ziele definiert, behalten die Kommunen die volle Planungshoheit. Das bedeutet:
- Die Kommunen sind weiterhin für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und verbindlichen Bebauungsplänen zuständig.
- Die in der Bundesstrategie vorgeschlagenen „Schwerpunktgebiete“ und Kriterienkataloge haben keinen Vorrang vor der kommunalen Zuständigkeit; sie dienen allenfalls als Orientierungshilfe.
- Die Umsetzung schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren wird stark von der lokalen Verwaltungspraxis abhängen, einschließlich des Ergebnisses der bundesweiten „Praxisprüfung“ zu Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Für Entwickler bestätigt dies: Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den Kommunen bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor.
2. Auswirkungen auf Immobilien und Standortentwicklung
Die Strategie erkennt an, dass die Verfügbarkeit geeigneter Flächen ein zentraler Engpass ist. Sie schlägt mehrere Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vor:
- „Brownfield-first“-Ansatz: Bereits genutzte Industrie- oder Infrastrukturstandorte könnten Vorrang erhalten, was neue Möglichkeiten für Grundstückseigentümer und Projektentwickler schafft.
- Verbesserung kommunaler Anreize: Derzeit wird die Schaffung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs der Gewerbesteuer für Rechenzentren geprüft, was die lokale Akzeptanz erheblich verbessern könnte.
- Infrastrukturvoraussetzungen: Standorte müssen leistungsstarke Netzanschlüsse, Glasfaserinfrastruktur und sonstige Konnektivität bieten oder deren rasche Bereitstellung ermöglichen.
Aus Transaktions- und Entwicklungsperspektive unterstreicht dies die Notwendigkeit einer gründlichen Standortprüfung, einer Netzmachbarkeitsanalyse und einer frühzeitigen Abstimmung mit den Kommunen.
3. Technologie & digitale Souveränität: Stärkung der europäischen Kompetenzen
Ein zentraler Pfeiler der Strategie ist das Bestreben, die technologische Unabhängigkeit Europas zu stärken. Zu den politischen Maßnahmen gehören:
- Förderung der europäischen Cloud- und KI-Infrastruktur, einschließlich des künftigen EU-Gesetzes zur Entwicklung von Cloud und KI.
- Unterstützung souveräner Rechenkapazitäten für KI-Training und -Inferenz.
- Förderung der Integration europäischer Hardware- und Softwarekomponenten über den gesamten Technologie-Stack von Rechenzentren hinweg.
- Förderung von Standards für Cyber-Resilienz und -Sicherheit, insbesondere angesichts der Einstufung von Großrechenzentren als kritische Infrastruktur.
Für Betreiber könnte dies künftige Compliance-Anforderungen in Bezug auf Technologiebeschaffung, Cloud-Modelle und eine von Grund auf souveräne Architektur bedeuten.
4. Energie & Nachhaltigkeit
Die Strategie nennt drei strategische Ziele in Bezug auf Energie und Nachhaltigkeit von Rechenzentren:
- Sicherer und beschleunigter Netzanschluss: Da die Netzanschlusskapazitäten knapp sind, insbesondere in großen Knotenpunkten wie den Regionen Frankfurt und Berlin, kündigt die Bundesregierung Vorschläge für Änderungen der Netzanschlussverfahren sowohl für Übertragungs- als auch für Verteilernetzbetreiber an. Ein durchgesickerter Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der als „Netzpaket“ bezeichnet wird, deutet darauf hin, dass die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Verfahren für die Vergabe von Anschlüssen einführen und Anschlüsse für bestimmte Zwecke priorisieren müssen, und dass Verteilernetzbetreiber berechtigt sein werden, analoge Verfahren und Standards einzuführen. Die Strategie beinhaltet lediglich Vorschläge der Regierung. Darüber hinaus will die Bundesregierung die Erstellung von Musterverträgen für sogenannte „Flexible Anschlussvereinbarungen (FCA)“ unterstützen, die dazu beitragen sollen, dass Rechenzentrumsprojekte parallel zur schrittweisen Erhöhung der an den jeweiligen Standorten verfügbaren Netzanschlusskapazitäten entwickelt werden können.
- Nutzung von Ökostrom und Abwärme: 50 % des in einem Rechenzentrum verbrauchten Stroms müssen gemäß geltendem Recht ab 2024 aus erneuerbaren Energiequellen stammen, ab 2027 sogar 100 %. Die Strategie erwähnt die Eigenerzeugung von Strom vor Ort als Ergänzung zur Beschaffung von Ökostrom sowie Bestrebungen in der „Wirtschaft“, solchen Strom mit fossilen Brennstoffen zu erzeugen. Sie kündigt zudem einen (nicht näher spezifizierten) „Dialogprozess“ an und verspricht einen Vorschlag zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2026 sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, um die unentgeltliche Abgabe von Abwärme ohne steuerliche Risiken zu ermöglichen.
- Wettbewerbsfähige Strompreise: Schließlich räumt die Strategie ein, dass die Strompreise in Deutschland eine Herausforderung für Rechenzentrumsbetreiber darstellen. In diesem Zusammenhang erinnert die Regierung daran, dass sie bereits die finanzielle Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien übernommen hat. Sie erwägt zudem, Rechenzentrumsbetreiber in die Beihilferegelung „Strompreisausgleich“ einzubeziehen. Dies hängt jedoch von der Genehmigung einer solchen staatlichen Beihilfe durch die Europäische Kommission ab. Gleiches würde für eine Ausweitung des „Industriestrompreises“ auf Rechenzentren gelten. Schließlich fordert die Bundesregierung die Bundesnetzagentur auf, Rechenzentren bei ihrer laufenden Reform der Netzzugangsentgelte zu berücksichtigen.
Zusammenfassend verweist die Bundesregierung auf bereits umgesetzte Maßnahmen oder Schritte, die sie nicht in eigenem Ermessen ergreifen kann.
Was bedeutet dies für Akteure im Rechenzentrumsbereich?
Die Bundesstrategie sendet ein starkes Signal zugunsten Deutschlands als Standort für digitale Infrastruktur.
Entscheidend ist, dass die städtebauliche Zuständigkeit bei den Kommunen verbleibt, die weiterhin die entscheidenden Akteure bei der Bauleitplanung, der Raumordnung und der Genehmigung sind. Für Investoren, Betreiber und Entwickler bedeutet die Strategie neuen Rückenwind – auch wenn es sichlediglich um eine strategische Zielsetzung handelt, die eine konsequente Umsetzung auf kommunaler, regionaler, netzbetreiber-, bundesstaatlicher und europäischer Ebene erfordert, um ihre politischen Versprechen tatsächlich einzulösen.
Was sollte ich als Nächstes tun?
Während die Zielsetzung klar ist, hängt die Umsetzung der politischen Ziele insbesondere vom Netzausbau und der Bereitschaft der Kommunen ab. Unsere wichtigsten Empfehlungen lauten:
- Priorisieren Sie aufgeschlossene Kommunen und treten Sie frühzeitig mit einer klaren Erzählung über den lokalen Nutzen an (Wärmenutzung, Steuern, Arbeitsplätze).
- Prüfen Sie die Realisierbarkeit des Netzanschlusses unverzüglich durch frühzeitige Gespräche mit den Verteiler- und Übertragungsnetzbetreibern und prüfen Sie flexible Anschlussmodelle.
- Prüfen Sie möglichst Optionen in mehreren Regionen und stimmen Sie Entwürfe auf die politischen Zielrichtungen in Bundes- und Landespapieren ab, um die Plausibilität der Planungsvorhaben zu unterstreichen.