Ein Grundstück oder Gebäude kann nicht aufgrund eines ungültigen Vertrags erworben werden
02. Juli 2021
Ein Grundstück oder Gebäude kann nicht aufgrund eines ungültigen Vertrags erworben werden02. Juli 2021 Kann ein Grundstück oder Gebäude aufgrund eines ungültigen Vertrags erworben werden? Diese Frage wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Frühere Gerichtsentscheidungen schützten den ursprünglichen Eigentümer und argumentierten damit, dass es nicht möglich sei. Sie gingen von dem Grundsatz aus, dass keiner auf einen anderen mehrere Rechte übertragen kann, als er selbst hat. D.h. auch ein Käufer, der ein Grundstück von einer im Liegenschaftskataster als Eigentümer eingetragenen Person gekauft hat, konnte dieses nicht erwerben. Neuere Gerichtsentscheidungen fingen an, den Käufer zu berücksichtigen und seinen guten Willen zu schützen. Der Käufer konnte somit auch auf Grundlage eines ungültigen Vertrags vom Nichteigentümer Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes werden. Wichtig war, ob der Käufer bei der Prüfung, ob der Verkäufer Eigentümer ist, vorsichtig vorging. Diese Meinungsverschiedenheit herrschte auch beim Obersten und Verfassungsgericht und sorgte für Rechtsunsicherheit. Der Große Senat des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik gab die Antwort auf diese Frage in seiner anderen Entscheidung . Er lehnte sich an ältere Entscheidungen und erklärte, dass das Eigentum nicht aufgrund eines ungültigen Vertrags erworben werden kann. Und zwar auch dann nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Vertrag deswegen ungültig ist, dass der vorherige Eigentümer der Immobilie nicht ihr Eigentümer war. Das Recht, ein solches Grundstück nach 10 Jahren zu ersitzen, bleibt davon jedoch unberührt. Die Entscheidungen des Großen Senats sind von allen anderen Senaten des Obersten Gerichts zu beachten. Die Frage ist, ob diese Entscheidung auch vom Verfassungsgericht, das in einigen Entscheidungen eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, beachtet wird.
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