Die Arbeit mit Captives ist für uns selbstverständlich – sei es bei der Beratung bestehender Captive-Versicherungsgesellschaften, der Gründung neuer Captive-Gesellschaften oder der Bewertung von Captives als alternatives Risiko- oder Risikofinanzierungsinstrument.
Eversheds Sutherland arbeitet mit nahezu jeder Art von Captives in Rechtsordnungen auf der ganzen Welt und kann Sie unterstützen, ganz gleich, ob Sie eine Single Parent Captive, Group Captive, Stock Captive, Mutual Captive, Reciprocal, Cell Captive, eine Risk Retention Group (RRG) oder eine Risk Purchasing Group (RPG) sind.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Einrichtung und dem Betrieb von Fazilitäten zur Bündelung des firmeneigenen Risikos. Eversheds Sutherland unterstützt Mandanten bei der Versicherungsdokumentation, einschließlich Policen, Rückversicherungsvereinbarungen, Akkreditiven und Treuhandverträgen. Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Nutzung von Captives zur Rückversicherung von Sozialleistungen sowie bei der Erlangung einer Ausnahmegenehmigung für verbotene Transaktionen (PTE) durch das US-Arbeitsministerium.
Steuerliche Überlegungen können bei der Bewertung von Captive-Lösungen von entscheidender Bedeutung sein. Unsere steuerliche Erfahrung umfasst den Umgang mit Steuerfragen auf Landesebene wie zum Beispiel der Charakterisierung von Versicherungen und der Abzugsfähigkeit von Prämien sowie mit bundesstaatlichen Fragen, einschließlich Steuerfragen im Zusammenhang mit Direktvermittlung/Selbstbeschaffung. Eversheds Sutherland bietet auch regulatorische Beratung zu allen Fragen an, die Captives und die von Captive-Versicherern gezeichneten Risiken betreffen. Befinden sich unsere Mandanten in einem Land, in dem wir nicht vertreten sind, stimmen wir uns mit den örtlichen Anwältinnen und Anwälten ab.
Wir gründen Cells und Cell Companies (einschließlich Regular and Incorporated Cell Companies) und beraten unsere Mandanten zu deren Einsatz. Wir beraten Sie auch bei Fusionen, Rückübertragungen, Liquidationen, Umwandlungen, Rückversicherungen auf Schadensbasis und Rückversicherungsübernahmen (Novationen) von Captive-Versicherungsgesellschaften, einschließlich der steuerlichen Aspekte solcher Transaktionen. Wir unterstützen unsere Mandanten im Hinblick auf Versicherungsprodukte, die typischerweise von Captives angeboten werden (z.B. Rückerstattungsvereinbarungen mit Selbstbeteiligungen, erweiterte Garantieprodukte etc). Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über zusätzliche Erfahrung in den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Fragen, im Wertpapierrecht, im Finanzwesen und im Bereich Sozialleistungen/ERISA. Wir beraten Sie auch bei Schadensfällen und Streitigkeiten.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über Erfahrung in allen Bereichen des Rechts rund um Captives. Ausgewählte Beratungsbeispiele:
- Beaufsichtigung der Verbriefungstransaktionen von XXX- und AXXX-Reserven
- Strukturierung von syndizierten und bilateralen Akkreditivfazilitäten
- Gründung von Onshore-Captive-Rückversicherern und Ausgabe von Überschussanleihen durch die Captive zur Unterstützung der Rücklagen nach Verordnung XXX/AG 38 ihrer Versicherungstochtergesellschaften
- Zusammenarbeit mit dem US-Arbeitsministerium in Bezug auf Captives, die bestimmte Leistungen an Arbeitnehmer rückversichern möchten
- Beratung bei der Einhaltung der IRS Revenue Ruling (öffentliche Verfügung des IRS) 2002-89, Revenue Ruling 2002-90 und Revenue Ruling 2002-91
- Beratung zur Wertpapierregelung, einschließlich des Securities Act (US-Wertpapiergesetz) von 1933, des Securities Exchange Act (US-Wertpapierhandelsgesetz) von 1934 und des Investment Company Act (US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) von 1940
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