Das Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik hat einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 80 % der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Gas- und/oder Strompreis und den festgelegten Höchstgrenzen von 99 EUR/MWh (Gas) bzw. 199 EUR/MWh (Strom) veröffentlicht. Dies ist der Nettopreis der Ware ohne Vertriebs- und Netzgebühren.
Der Antrag muss in elektronischer Form bis zum 22.12.2022 beim Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik eingereicht werden.
Der Mindestbetrag des Zuschusses liegt bei 50 EUR, der Höchstbetrag bei 500.000 EUR. Wenn der beantragte Betrag 100.000 EUR übersteigt, muss der Antragsteller in das Register der Partner des öffentlichen Sektors eingetragen sein.
Antragsberechtigt sind Wirtschaftsteilnehmer, d. h. Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und ihrer Größe, d. h. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen, mit Ausnahme von Kredit- und Finanzinstituten. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ebenfalls förderfähig.
Der förderfähige Zeitraum erstreckt sich vom 1. August 2022 bis zum 30. September 2022.
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