Bereiten Sie sich auf den Start in das neue Jahr vor
Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht, die bereits ab dem 1. 1. 2026 wirksam werden
07. Januar 2026
Bereiten Sie sich auf den Start in das neue Jahr vorÄnderungen im Arbeits- und Sozialrecht, die bereits ab dem 1. 1. 2026 wirksam werden07. Januar 2026 Bezahlter Urlaub – neue Gründe und höhere Anzahl von Tagen
Haben Sie eine interne Richtlinie bezüglich der Abwesenheit von Mitarbeitern? Wenn nicht, ist es höchste Zeit, dies zu ändern. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Höhere Kosten für den Arbeitgeber auch bei Arbeitsunfähigkeit
Ab dem 1. Januar 2026 zahlt der Arbeitgeber während der ersten 14 Tage vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer somit 4 Tage länger Lohnfortzahlung als bis zum 31. Dezember 2025.
Wissen Sie, wann und wie Sie die Einhaltung der Behandlungsvorschriften durch den Arbeitnehmer überprüfen oder gegebenenfalls eine Überprüfung durch die Sozialversicherung beantragen können?
Höhe der Krankenkassenbeiträge
Änderungen gibt es auch bei der Höhe der Krankenkassenbeiträge. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen Arbeitnehmer Beiträge in Höhe von 5 % ihres Bruttogehalts an die Krankenkasse, also 1 % mehr als bis zum 31. Dezember 2025, was zu einer Verringerung ihres Nettogehalts führen wird. Diese Änderung betrifft zwar nicht direkt die Personalkosten des Arbeitgebers, kann sich jedoch indirekt auf diese auswirken. Events und Trainings |