Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte
19. Januar 2022
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte19. Januar 2022
Beschluss des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. 1. AusgangssituationBis zur heutigen Entscheidung des BayVGH durfte der Zugang zu Ladengeschäften des Einzelhandels in Bayern nur Geimpften und Genesenen gewährt werden. Hiervon ausgenommen waren Ladengeschäfte, die der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Das Kriterium des täglichen Bedarfs wird durch eine nicht abschließende Liste von Beispielen in der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung konkretisiert. 2. Änderungen durch den Beschluss des BayVGHNach der Auffassung des BayVGH dürfte eine „2G-Zugangsbeschränkung“ für Betriebe des Einzelhandels zwar im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden. Die Reichweite für Ausnahmeregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz müsse sich jedoch mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben. Diesen Anforderungen werde die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung nicht gerecht. Der Verordnung lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst werden. Die nicht abschließende Aufzählung von Ausnahmen sei insoweit nicht ausreichend. 3. FazitDie heutige Entscheidung des BayVGH erlaubt es dem Einzelhandel ab sofort vorläufig uneingeschränkt zu öffnen. Durch die Anforderungen des BayVGH wird erhöhte Rechtsicherheit geschaffen, indem die Rechtsprechung an Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit der Beschränkungen strenge Maßstäbe setzt, denen der Verordnungs- und Gesetzgeber gerecht werden muss. Die Geschäfte, die der „2G-Regel“ unterliegen, sind nunmehr klar festzulegen. Insbesondere werden dabei auch daraus resultierende Umsatzeinbußen und Beschränkungen zu berücksichtigen sein und die Frage geklärt werden müssen, weshalb diese Geschäfte nicht unter die Privilegierung des „täglichen Bedarfs“ fallen. Bereits mit Beschluss vom 16.12.2021 hatte das OVG Lüneburg die „2G-Regel“ in Niedersachen mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz außer Vollzug gesetzt. Es seien keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe erkennbar, aus denen sich eine Ungleichbehandlung der einzelnen Branchen ergebe und unter welchen Voraussetzungen „täglicher Bedarf“ einschlägig ist oder nicht. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, jedoch ist zu erkennen, dass durch die Rechtsprechung nunmehr deutlicher Konkretisierungsbedarf an die Infektionsschutzverordnungen besteht. Darüber hinaus wird die derzeit noch umstrittene Frage, inwiefern den betroffenen Einzelhändlern aufgrund etwaiger Umsatzeinbußen und Mehraufwendungen für die Einhaltung der „2G-Kontrollen“ Entschädigungsansprüche, insbesondere Staatshaftungsansprüche, zustehen, zu klären sein.
PublikationenNews
Events und Trainings
legal updates 10. September 2026 EU WEEE Directive Reform: Tighter Rules, Rising Costs guides and reports 10. September 2026 EU Cyber Resilience Act: Single Reporting Platform Goes Live legal updates 10. September 2026 Hong Kong: PCPD issues further guidance on best practices in the use of age... legal updates 10. September 2026 Global Life Sciences & Healthcare Bulletin kanzlei-news 26. August 2026 Eversheds Sutherland strengthens top-ranked pensions practice with appointm... client news 13. August 2026 Eversheds Sutherland advises H.I.G. Capital on investment in Phoenix ME client news 13. August 2026 Eversheds Sutherland reappointed to the UK's Government Commercial Agency l... kanzlei-news 12. August 2026 William A. Nelson, Former Investment Adviser Association Policy Leader, Joi... in-person Basic foundations of US employment law 17. September 2026 9.30am - 4.30pm (GMT) London, Vereinigtes Königreich in-person 2026 BDC Roundtable 23. September 2026 Washington DC, Vereinigte Staaten von Amerika virtual Employment law in the Kingdom of Saudi Arabia 29. September 2026 9.30am - 12.30pm (BST) Virtual in-person Labor relations conference - turning legal change into workplace reality 08. Oktober 2026 10.00am - 4.00pm (BST) London, Vereinigtes Königreich |