Als führende internationale Rechtspraxis sind wir uns unserer besonderen Fähigkeit bewusst, zur Umsetzung des Ziels 16 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beizutragen - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Laut den Vereinten Nationen stellen Konflikte, Unsicherheit, schwache Institutionen und eingeschränkter Zugang zur Gerichtsbarkeit immer noch große Hemmnisse für eine nachhaltige Entwicklung dar. Wir engagieren uns für die Rechtsstaatlichkeit und fördern den Zugang zum Recht für alle Menschen durch langfristig angelegte Pro Bono-Programme.
Unser besonderes Engagement im Pro Bono-Bereich basiert in erster Linie auf unserem starken Bewusstsein für unsere berufliche und moralische Verpflichtung, den Zugang zum Recht für alle Menschen zu fördern und sozial schwache Mandantengruppen und gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, die andernfalls keinen Zugang zu einer Rechtsberatung hätten.
Die Anwältinnen und Anwälte von Eversheds Sutherland werden ermutigt, Pro Bono-Leistungen als Teil ihrer vielseitigen Beratungstätigkeiten anzubieten. Als Ausgleich für diesen zusätzlichen Einsatz werden unseren Anwältinnen und Anwälte abrechenbare Stunden gutgeschrieben und die Pro Bono-Aktivitäten in unseren Performance-Richtlinien für Juristinnen und Juristen berücksichtigt, wobei sich die genauen Kriterien von Region zu Region unterscheiden. Pro Bono-Tätigkeiten sind nicht nur eine Bereicherung für unsere Anwältinnen und Anwälte, sondern auch ein essenzieller Teil ihrer beruflichen Entwicklung.