Wir unterstützen unsere Mandanten beim Management ihrer Steuerrisiken und bei der Maximierung ihrer Steuereffizienz. Wir haben dabei den Gesamtbetrieb im Blick und zeigen auf, wie eine effiziente Steuerstruktur einem Unternehmen dabei helfen kann, seine Ziele zu erreichen.
Als global agierendes Team haben wir umfassende Kenntnis der Steuerregularien vieler Rechtsordnungen und können unsere Mandanten sicher durch den inländischen wie auch internationalen Regeldschungel navigieren. Unsere Aufgabe ist es, die aktuellen und potenziellen Risiken zu erkennen und zu lösen und so unvorhergesehenen Überraschungen vorzubeugen.
Unser Ziel ist es, das Komplexe zu vereinfachen. Unser Team deckt alle Bereiche der Unternehmensbesteuerung ab, und wir können auch auf das Wissen unserer Kollegen in anderen Bereichen wie Arbeits-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht zurückgreifen. Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung und erhalten einen Service aus einer Hand. Wir sammeln die relevanten Informationen und präsentieren diese auf verständliche und konsistente Weise.
Eversheds Sutherland unterstützt beim Entwurf sowie bei der Gestaltung und Umsetzung von Plänen und Transaktionsstrategien und integriert zugleich die jeweils erforderliche Rechtsberatung. Wir wissen, dass für unsere Mandanten am Ende des Tages schnelle pragmatische Lösungen zählen, die sich an den Bedürfnissen und Zielen ihrer Unternehmen orientieren, und freuen uns darauf, genau diese Lösungen zu liefern.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über Erfahrung in allen Bereichen der Unternehmensbesteuerung. Aktuelle Beratungsbeispiele:
- Beratung eines amerikanischen Holding-Unternehmens für Konditorwaren und Nahrungsmittel sowie Snacks- und Getränkeanbieters bei einem rund USD 25 Milliarden schweren Spinoff eines amerikanischen Mischkonzerns im Bereich der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
- Beratung einer internationalen Versicherungsgesellschaft bei einer Erstattungsklage für das Steuerjahr 1997, mit der sie die Rückerstattung von ca. USD 306 Millionen an Steuern, Strafen und Zinsen verlangt hat.Der Fall umfasste viele Themenbereiche, einschließlich die Frage, ob die Gesellschaft zur Gutschrift von im Ausland gezahlten Steuern berechtigt war, die sie in mehreren grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen geltend gemacht hatte
- Beratung von Mandanten bei der Strukturierung und Erstellung der Angebotsdokumente für Schuldverschreibungen und Kapitalerhöhungen am Kapitalmarkt, unter anderem Business Development-Unternehmen und sonstige geschlossene Fonds
- Beratung eines multinationalen Konzerns mit Sitz im Vereinigten Königreich bei der beabsichtigten Ertragssteueranpassung in den Vereinigten Staaten in Bezug auf grenzüberschreitende Finanzierungstransaktionen
- Beratung eines internationalen unabhängigen Energieerzeugers (Independent Power Producer, IPP) aus dem Solarsektor bei einem Joint Venture zu erneuerbaren Energien mit einem auf grüne Infrastrukturen ausgelegten Investmentvehikel im Rahmen eines komplexen Projekts über etliche Rechtsordnungen hinweg. Wir haben die Joint Venture-Struktur und die wichtigsten steuerrechtlichen Aspekte sowie die Verkaufsdokumente gestaltet